Zu den Ausschüssen I – Der Überprüfungsausschuss
20.03.2022 //
Nach der Wahl der Gemeinderats-Ausschüsse werde ich beginnen, sie und ihre Tätigkeitsfelder der Reihe nach zu kommentieren. Heute möchte ich mich dem Überprüfungsausschuss widmen.
Der Überprüfungsausschuss ist einer der wichtigsten Ausschüsse, denn er prüft die Finanzgebarung der Gemeinde, gibt Anregungen und schlägt auch die Entlastung eines Bürgermeisters vor. Geprüft wird die Gemeindekasse einmal im Quartal. Da man nicht jedem Einblick in die Gemeindekasse geben will, hat der Gesetzgeber bestimmt (siehe § 24 (2) TGO), dass nur reguläre Mitglieder des Gemeinderates (also keine Ersatzgemeinderäte) diesem Gremium angehören dürfen. Ich halte es daher schon für ein wenig witzig, wenn die GFS in den Überprüfungsausschuss eine Top-Juristin entsendet und als zweites Mitglied einen Ersatzgemeinderat, der rechtlich diesem Gremium gar nicht angehören darf. Bei allem Respekt vor den handelnden Personen – aber da wo ich herkomme, nennt man so eine Nominierung: „patschert“. So viel zum rechtlichen Teil.
Der Überprüfungsausschuss hat aber auch einen Symbolcharakter. Wie der Überprüfungsausschuss zusammengestellt ist, sagt viel darüber aus, wie sich ein Bürgermeister bzw. die Mehrheitsfraktion(en) im Gemeinderat das Arbeiten vorstellen. Ich selbst habe in der Ära von Bürgermeisterin Isabella Blaha immer dazu geraten, die Obmann-Funktion des Ü-Ausschusses einem Mitglied der Opposition zu überlassen, weil es in demokratischen parlamentarischen Gremien inzwischen Usus ist, wenn man nicht den Eindruck erzeugen will, die Mehrheit kontrolliere sich selbst. Wiewohl ich Peter Tenhalter, damals für die „Scharnitzer Bürgerliste“ (SBL) im Gemeinderat, sehr schätze und ich über seine Arbeit als damaligen Obmann des Überprüfungsausschusses immer voll des Lobes gesprochen habe und auch weiterhin werde, so habe ich doch nie so richtig verstanden, wieso die damalige Mehrheits- und Bürgermeisterfraktion SBL sich selbst unbedingt mit der Obmann-Funktion des Überprüfungsausschusses ausstatten musste. Die Kasse kann noch so vorbildlich geführt werden, der Obmann noch so integer und fachkompetent sein – letztlich denkt jeder Gemeindebürger, dass das eigene Fraktionsmitglied nie den eigenen Bürgermeister vorführen wird, wenn bei einer Gemeinderatssitzung die Kassenprüfung referiert wird. Unter Isabella Blaha (BFS) wurde der Obmann des Ü-Ausschusses immer der Opposition überlassen. Dass die jetzige Bürgermeisterliste „Gemeinsam für Scharnitz“ (GFS) das nicht so fortsetzt, sondern in das alte SBL-Muster zurückfällt, ist mir rätselhaft. Es bleibt zu hoffen, dass die GFS-Mehrheitsfraktion zumindest beim Kassenprüfbericht diesen von Oppositionschef Siggi Gaugg vortragen lässt, der Obmann-Stellvertreter dieses Gremiums ist.
Vielleicht noch ein weiterer Aspekt, wieso die Optik, die Mehrheit kontrolliere sich selbst, so verheerend ist: die Ausschusssitzungen beruft der Obmann bzw. in diesem Fall die Obfrau ein. Wenn diese sagen würde, sie berufe eine Sitzung für den 1. Mai um 03:52 ein, dann stünde ihr als Ausschussobfrau dieses Recht zu. Ob jemand dann kommt, sei dahingestellt. Und wenn so ein Termin nur mit den der Obfrau angenehmen Gemeinderatskollegen vereinbart wird, dann ist die Sitzung mit drei Anwesenden schon beschlussfähig und die Abwesenden sind – in Ermangelung von Ersatzmitgliedern – halt einfach nicht da. Ich bin mir schon bewusst, dass die aktuelle Ü-Ausschuss-Obfrau das nicht so machen wird, aber sie könnte es theoretisch, wenn sie wollte. Als neutraler Beobachter erwarte ich schon mit neugierigem Interesse die Kassenprüfung im Sommer und ob dann nicht zufällig zum Sitzungstermin grad auf der Pleis‘n-Hütte arbeitstechnisch der Bär steppt…
Abschließend noch eine generelle Bemerkung: einen Ü-Ausschuss ohne Ersatzmitglieder zu führen, halte ich für einen zweifachen Fehler. Erstens hat die vergangene Periode gezeigt, dass plötzlich Leute dem Ausschuss wegbrechen können (z.B. durch Zurücklegung des Gemeinderatsmandats) und wenn die Fraktion, die einen Ersatzmann zu nominieren hätte, dies nicht tut, dann fehlt dem Gremium eine Person. Gibt es Ersatzleute, rückt zumindest einer der Mandatare automatisch nach und man muss nicht eine Fraktion betteln, jemanden zu nominieren oder in den Ausschuss zu entsenden. Jeder, der sich der Ereignisse rund um den Ü-Ausschuss der letzten Periode bewusst ist, sollte deshalb eigentlich in dieser GR-Periode auf Ersatzmitglieder setzen. Der zweite Fehler ist, dass aktuell 5 Gemeinderäte von 12 (Anm.: den Bürgermeister nehme ich hier logischerweise aus) durch ihre Arbeit im Ü-Ausschuss über Details der Gemeindefinanzen Bescheid wissen. Würde man auf Ersatzmitglieder setzen, wären es plötzlich 10 von 12 und damit kann man sagen „fast alle“. Da der Vizebürgermeister formal gem. § 109 TGO dem Ausschuss nicht angehören darf, wäre somit wirklich nur mehr ein Gemeinderat übrig, der dann zwar dürfte, aber nicht im Ü-Ausschuss sitzt. Einem Bürgermeister, der noch dazu mit 8 Gemeinderatsneulingen konfrontiert ist, würde ich – wäre ich sein Berater – jedenfalls ans Herz legen, Ersatzmitglieder für den Ausschuss zu nominieren und die Fraktionen zu motivieren dann auch hin und wieder die Ersatzleute zu den Sitzungen zu entsenden, da dies einerseits fast allen Gemeinderäten ein besseres Verständnis für die Gemeindefinanzen und die Notwendigkeiten der Gemeindekasse gibt und andererseits bei Budget-Erstellungen oder Rechnungsabschlüssen sich langwierige Diskussionen ersparen lassen, weil die Leute schon durch die Kontrolltätigkeit wissen, wie die Ausgangslage ist und welche Handlungsspielräume es gibt. Wenn ich eine Sitzung straffen will, muss ich dafür sorgen, dass die Mandatare schon vorher wissen, worüber gesprochen wird und sie sich nicht mühsam während der Gemeinderatssitzung durch die einzelnen Themen quälen müssen. Natürlich kann ein Bürgermeister auch die Meinung vertreten, ihm sei es lieber – aus welchen Gründen das sein kann, will ich mal der Phantasie der Leser überlassen – so wenige Mandatare wie möglich würden einen detaillierten und umfassenden Einblick in die Finanzgebarung der Gemeinde haben. Es darf sich dann aber auch keiner wundern, wenn manche Mandatare die Finanzen als Buch mit sieben Siegeln begreifen und wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht gleich erkennen.